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Goldwing Import - aktuelle Infos
#6
Hier nochmals eine Antwort der Salzburger Landesregierung - sogar noch ausführlicher. Lest es euch selbst durch. So wie´s aussieht, werden viele einfach nur auf günstigere Preise bei der 18er warten müssen......

Sehr geehrter Herr 

eine europäische Typengenehmigung (EU-Gesamtbetriebserlaubnis), dokumentiert durch ein COC-Papier (Übereinstimmungsbescheinigung, die die Einhaltung sämtlicher zutreffender EU-Einzel-Richtlinien bestätigt), ist grundsätzlich erforderlich, wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zum Verkehr zugelassen werden soll und zu diesem Zweck in die seit 01.07.2007 existierende Genehmigungsdatenbank eingegeben werden muss.
Liegt bei Neu-Fahrzeugen aber keine EU-Betriebserlaubnis vor, was bei Import-Fahrzeugen aus dem EU-Ausland in der Regel der Fall ist, kann ein Fahrzeug nur genehmigt werden, wenn der Nachweis über die Einhaltung sämtlicher zutreffender EU-Einzel-Richtlinien möglich ist.
Bei einem in Amerika für den dortigen Markt ausgelieferten Motorrad ist erfahrungsgemäß so gut wie sicher, dass eine EU-Betriebserlaubnis nicht nachgewiesen werden kann, da dort ja nicht erforderlich, und bei einem Gebrauchtfahrzeug mit Baujahr 2001 absolut sicher, da es damals die EU-Gesamtbetriebserlaubnis noch gar nicht gab.

Bei einem Gebrauchtfahrzeug z.B. des Baujahres 2001 müssen daher zum Nachweis der Einhaltung von Bestimmungen, die nicht vor Ort geprüft bzw. ermittelt werden können (z.B. Abgasverhalten im EU-Prüfzyclus), entsprechende zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden, da diese Angaben z.B. aus amerikanischen Fahrzeugpapieren, die sie natürlich, wie auch einen Kaufvertrag, für das nationale Genehmigungsverfahren brauchen, nicht hervorgehen. Erst damit kann die notwendige technische Gleichwertigkeit beurteilt werden.

Dass ein Modell auch in der EU erhältlich war, bedeutet leider nicht gleichzeitig, dass ein in Amerika ausgeliefertes Fahrzeug auch vollständig ident mit diesem ist, da ja dort auch andere Bestimmungen gelten.

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, muss ein Importfahrzeug dieses Baujahres grundsätzlich die Bestimmungen gleichwertig erfüllen, wie sie in Österreich zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung im Ausland gegolten haben.

Verbindliche Aussagen über die erforderlichen Fahrzeugdaten kann nur der Hersteller z.B. im Wege des Generalimporteurs machen. Der Generalimporteur hat aber leider nicht immer Zugang zu Daten von im EU-Ausland ausgelieferten Fahrzeugen und von amerikanischen Herstellern sind die Daten, wie wir sie zur Verfügung brauchen, meiner Erfahrung nach direkt sehr schwer zu bekommen.

Die Angaben über die technischen Daten sind daher meist das Problem, für die Beurteilung der technischen Gleichwertigkeit und damit Genehmigungsfähigkeit aber unbedingt erforderlich.

Es mag schon sein, dass eine Genehmigung in Slowenien leichter ist, da für den Import von Gebraucht-Fahrzeugen nur nationale Bestimmungen gelten und diese in Slowenien vielleicht weniger streng sind.
Für den weiteren Import nach Österreich gelten allerdings dann wieder vorstehende Ausführungen, wobei im Ausland erteilte Ausnahmen (z.B. hins. des Abgas- und Lärmverhaltens) u.U. in Österreich nicht möglich sind.


Nachrichten in diesem Thema
Goldwing Import - aktuelle Infos - von baumi - 01.10.2007, 18:46
RE: Goldwing Import - aktuelle Infos - von Mex - 02.10.2007, 08:47
RE: Goldwing Import - aktuelle Infos - von baumi - 08.10.2007, 22:37
RE: Goldwing Import - aktuelle Infos - von Mex - 09.10.2007, 10:30

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